Bayeuther Vereine stärken!

Vereine auf ehrenamtlicher Basis übernehmen eine wichtige Rolle in unserer Stadt. Doch allzu oft sind es finanzielle Grenzen, die der wichtigen Vereinsarbeit im Wege stehen. Hier will die Stiftung ansetzen und unterstützen.

Brigitte Merk-Erbe & Thomas Erbe Stiftung

Willkommen!

Die Brigitte Merk-Erbe & Thomas Erbe Stiftung konzentriert sich auf das Bayreuther Vereinsleben. Uns geht es um die Stärkung der gemeinnützigen Bayreuther Vereine und die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements.

Die Stiftung ist selbstlos tätig und durch die Regierung von Oberfranken staatlich anerkannt. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Merk-Erbe Stiftung – Förderung für gemeinnützige Vereine in Bayreuth

Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Bayreuth, die in einem oder mehreren der folgenden Bereiche tätig sind:

    • Soziales

    • Bildung und Erziehung

    • Kunst und Kultur

    • Natur- und Tierschutz

    • Alten-, Kranken- und Behindertenhilfe

    • Feuer- und Katastrophenschutz

    • Sport

Ebenso unterstützt die Stiftung weiteres bürgerschaftliches Engagement, das gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken zugutekommt.

Die Bewerbung muss schriftlich eingereicht werden und sollte maximal zwei DIN-A4-Seiten umfassen. Es gibt kein spezielles Formular – wichtig ist, dass alle geforderten Informationen enthalten sind.

Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und vollständige Bezeichnung des Vereins

  • Adresse, Telefonnummer und E-Mail des Vereins

  • Name und Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail) einer Ansprechperson

  • Bankverbindung des Vereins (Kontonummer, Bankleitzahl, Geldinstitut)

  • Beschreibung und Begründung des Vorhabens, das gefördert werden soll

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (z. B. Freistellungsbescheid)

  • Zusicherung, dass die Mittel ausschließlich für das beantragte Projekt verwendet werden

Nach Auszahlung der Fördermittel muss spätestens innerhalb von sechs Monaten ein Verwendungsnachweis bei der Stiftung eingereicht werden.
Wird dieser Nachweis nicht fristgerecht eingereicht, ist der bewilligte Betrag zurückzuzahlen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bei Fragen zur Bewerbung oder zu den Förderkriterien kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

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